AGB

Preise
Die im Internet angegebenen Preise beinhalten MwSt. und vorgezogene Entsorgungsgebühr.
Bis zu einem Bestellbetrag von CHF 20.- erhebt Espressoworld AG einen Kleinmengenzuschlag von CHF 10.-. Er entfällt wenn der Kunde/in die Bestellung im Laden Murten abholt.

Zahlung
Wir liefern auf Vorauskasse, Kartenzahlung (VISA, MasterCard, TWINT), Rechnung oder Bar, Debit-/Kredit Karte bei Abholung im Laden. Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei erstmaliger Bestellung gegen Rechnung, liefern wir ausschließlich gegen Vorauszahlung. Nach Eingang Ihrer Zahlung wird die Ware umgehend geliefert. Stammkunden können gegen Rechnung beziehen.

Die Bezahlung der Produkte erfolgt mit dem der Rechnung beigelegten Einzahlungsschein innerhalb der gesetzten Frist. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist bleibt es Espressoworld AG vorbehalten, Mahngebühren für die Abmahnung der Forderung zu erheben.

Folgende Gebühren werden mit der Mahnung der Forderung fällig:

  1. Mahnung CHF 5.-
  2. Mahnung CHF 10.-
  3. Mahnung CHF 15.-

Weitere Kosten für die Eintreibung der Forderung (Betreibungskosten usw.) werden vollumfänglich dem Käufer verrechnet.

Eine überfällige Forderung kann von Espressoworld AG auch jederzeit an einen externen Inkasso-Partner abgetreten werden.

Garantie / Gewährleistung

Alle technischen Geräte haben 2 Jahre Garantie. Es gelten die entsprechenden Garantiebestimmungen. Eine Garantie Leistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmässigem Anschluss, unsachgemässer Handhabung, Transport, Reparatur oder öffnen des Gerätes durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen vom Hersteller nicht befolgt, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleissteile (z.B. Dichtungen, Mahlscheiben) und Kalkschäden sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z.B. Steine, Holz, Metall) entstanden sind.

Ein Anrecht auf ein neues Gerät besteht nicht.

Um eventuelle Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, bitte eine Rechnungskopie der Maschine beilegen. 

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Espressoworld AG, Bahnhofstrasse 8, 3280 Murten.

Als Gerichtstand gilt 3280 Murten. Es gilt schweizerisches Recht.